Vorsorge – allgemein

Wenn Sie gesund sind und sich auch gesund fühlen, möchten wir helfen, diesen Zustand zu erhalten. Hierzu empfehlen wir Ihnen sinnvolle Vorsorgeunter­suchungen und beraten Sie hinsichtlich eines gesunden Lebensstils.

Einen besonderen Fokus richten wir auf Vorbeugung und Früherkennung mit speziellen Check Up-Programmen.

  • Check Up (alle drei Kalenderjahre ab 35)

- Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte der Patientin)
- körperliche Untersuchung, Laborkontrolle:Cholesterin u. Blutzuckers, Urinuntersuchung
- Beratung zum Untersuchungsergebnis

  • Hautkrebsscreening (alle zwei Kalenderjahre ab 35)

- Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte der Patientin)
- Untersuchung der gesamten Haut
- Beratung zum Untersuchungsergebnis

  • Krebsvorsorge bei Männern (ab 45 jährlich)

- Anamnese (Erhebung der medizinischen Vorgeschichte des Patienten)
- Untersuchung der äußeren Geschlechtsorgane, der Prostata und örtliche Lymphknoten
- Beratung zum Untersuchungsergebnis

  • Beratung Darmkrebsvorsorge (ab 50)

- Beratung über Ziel und Zweck des Darmkrebsfrüherkennungsprogramms
- jährlich: Test auf nicht sichtbares (okkultes) Blut im Stuhl

  • Vorsorgeuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter (U1 bis U9)

Bis zum Schulbeginn wird das Kind regelmäßig untersucht und seine Entwicklung begleitet. Bringen Sie das Gelbe Kinderuntersuchungsheft, die Krankenversicherungskarte des Kindes und den Impfpass mit.

  • Jugendgesundheitsuntersuchung (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr)

Eine gute Gelegenheit, sich allein und vertraulich beraten zu lassen!

Untersuchungsinhalte sind u.a. das Verhalten des Kindes hinsichtlich Rauchen, Alkoholkonsum und Medienumgang, Sexualität und Verhütung, Drogen, eventuelle Hautprobleme, Gewichtsprobleme und Essstörungen, aber auch über mögliche Schwierigkeiten zu Hause oder im Freundeskreis. Das Gespräch bleibt vertraulich! Denn auch wenn Ihr Kind noch keine 18 Jahre alt ist, unterliegt die Untersuchung der ärztlichen Schweigepflicht. Wenn Ihr Kind es nicht möchte, darf der Arzt oder die Ärztin hierüber keine Auskunft geben, es sei denn, es bestünde eine Gefahr für das Leben des Kindes.

  • Jugendschutzuntersuchungen

Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz ist diese Untersuchung Pflicht für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen möchten. Die Erstuntersuchung erfolgt dabei vor Aufnahme der Ausbildung.

  • Impfungen

Gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (siehe hier)

 

Für erweiterte Check Up Untersuchungen siehe Vorsorge - individuell.