Reiseimpfberatung

Patientenverfügung

Immer mehr Menschen wollen eine die Verfügung erstellen, sind sich aber unsicher über die richtigen Formulierungen.

Seit dem 01.September 2009 gilt das 3. Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechtes, das Patientenverfügungsgesetz. Eine schriftliche Patientenverfügung ist verbindlich, wenn sie von einem einwilligungsfähigen Patienten für den Fall des spontanen Verlustes seiner Einwilligungsfähigkeit verfasst worden ist. Sie muß bei der Entscheidung über ärztliche Maßnahmen beachtet werden.

Bei Unklarheiten über den Willen des Patienten vor relevanten medizinisch indizierten Eingriffen wird der Vorsorgebevollmächtigte oder ein gerichtlich bestellter Betreuer zusammen mit dem Arzt ermitteln, welche Entscheidungen zu treffen sind. Somit ist es sinnvoll, im Zusammenhang mit der Patientenverfügung auch eine Vorsorgevollmacht zu verfassen, um selber festzulegen, welche Person des Vertrauens sich um die Durchsetzung der Patientenverfügung oder des mutmaßlichen Willens kümmern wird.
Gesetzlich ist eine ärztliche Beratung zur Patientenverfügung nicht vorgeschrieben, obwohl der Patient als medizinischer Laie nicht immer verstehen und wissen wird, um welche ärztlichen Entscheidungen es sich bei ihm am Lebensende handeln könnte.

Wir bieten Ihnen eine kompetente ärztliche Beratung, auf Wunsch einschließlich der Erstellung einer individuellen Patientenverfügung.